Vorwürfe des Landkreises gegen Kolping ungerechtfertigt
Die Kolping-Dienstleistung GmbH nimmt im Rahmen einer Presserklärung zu den Vorwürfen des Landkreis Würzburg Stellung. Die Erklärungen von Kolping zu dem Vorgang vom Juni 2009 und November 2008 können sie hier nachlesen.
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Presseerklärung
Am 20. Oktober 2009 veröffentlichte die Main-Post den Artikel "Millionenverschwendung aufklären", der sich auf die Kreistagssitzung vom 19.10.2009 bezog, in dem Landrat Eberhard Nuß ausführlich zum Projekt "Neue Chance" Stellung genommen hat. Hinsichtlich dieses Vorgangs stellen wir fest:
Landkreis hat Kolping beauftragt
Ab Herbst 2004 hat der Landkreis mit Kolping über die Realisierung eines Hartz-IV-Projektes verhandelt. Aufgrund der Bedarfsermittlung durch den Landkreis standen zunächst 900 Teilnehmerplätze in der Diskussion, die dann letztendlich, u. a. durch die Empfehlung von Kolping, auf 600 reduziert wurden.
Im Dezember 2004 hat der Kreistag den Vertrag mit Kolping einstimmig beschlossen. Zur Erfüllung der Aufgabe der Betreuung von Langzeitarbeitslosen wurde zeitgleich das „Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende (BEA)“ als Abteilung der Landkreisverwaltung eingerichtet.
Keine Gespräche und Vertragsabschlüsse mit Landrat Zorn
Aufgrund der schweren Krankheit von Waldemar Zorn war dieser sowohl bei den ursprünglichen Vertragsverhandlungen als auch bei späteren Vertragsveränderungen krankheitsbedingt nicht im Amt. Daher wurden alle den Vertrag betreffenden Gespräche mit dessen Stellvertreter geführt. Dieser hat auch alle Verträge für den Landkreis Würzburg unterzeichnet.
Teilnehmerabsenkung wegen Mittelkürzung
Im Juni 2006 wurde im Rahmen einer Klausurtagung von Kolping und BEA eine lt. Vertrag mögliche Änderung des Vertragsumfangs besprochen. Als Grund für diese Anpassung für das Jahr 2007 benannte die BEA ausschließlich geringere Mittel des Bundes. In den regelmäßigen Treffen zwischen den Verantwortlichen der BEA und Kolping wurde bis zu diesem Zeitpunkt nie über eine Reduzierung der Platzzahlen gesprochen. Der BEA und Kolping lagen in den regelmäßigen Auswertungen andere - nämlich wesentlich höhere - Teilnehmerzahlen vor, als offensichtlich von der Prüfgruppen des Bundesministeriums für Arbeit später anerkannt wurden. Viele der vom Landkreis zugewiesenen Teilnehmer wurden von der Prüfgruppe nicht als solche anerkannt.
Zielvorgabe der BEA für das Jahr 2007 war eine Kostenbegrenzung in Höhe von 800.000,-- €. Der von Kolping vorgelegte Vorschlag wies die Bereiche aus, die dann aufgrund der Reduzierung geschlossen werden mussten. In dieser Sitzung wurde seitens der BEA darauf hingewiesen, dass zuzüglich zu dem festgelegten Volumen (800.000,--€) auf jeden Fall die Außenstelle Ochsenfurt erhalten sowie Maßnahmen mit einer Ko-Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds durchgeführt werden sollen.
Im Rahmen weiterer Gespräche wurde dann gewünscht, dass auch noch weitere berufsqualifizierende Bereiche sowie das Möbellager in Würzburg erhalten bleiben sollen. Daraus ergab sich ein Gesamtvolumen von 1,105 Mio. €, in dem allerdings Ko-Finanzierungsmittel des Europäischen Sozialfonds als auch erwirtschaftete Einnahmen durch das Projekt enthalten waren.
Diese weiteren Maßnahmen, die zur Erhöhung der Brutto-Maßnahmekosten um ca. 300.000,-- € auf dann 1,105 Mio. € führten wurden nicht von Kolping „ersonnen“, sondern von der BEA initiiert. Kolping hat in diesen Gesprächen – wie vertraglich geregelt – die Wünsche und Forderungen der BEA umgesetzt.
Keine Maßnahme für 300.000,- Euro und ein Teilnehmer bei Kolping
Die im Artikel der Main-Post genannte Maßnahme „Qualifizierung Forst- und Landwirtschaft“ für 300.000,- Euro (und einem Teilnehmer) hat zu keinem Zeitpunkt bei Kolping stattgefunden.
Der Bereich Garten-, Landschaftsbau / Forst – der erhalten blieb – hat für die BEA im Jahr 2007 Kosten (unter Abzug der Erträge) in Höhe von 13.500,-- € verursacht und hatte bis zu 16 Teilnehmer.
Einstellung der Zahlung der monatlichen Raten ohne jede Vorankündigung
Offensichtlich aufgrund des - uns bis heute nicht vorliegenden - Prüfberichts der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit stellte die BEA im Juli 2007 ohne Vorankündigung die monatlichen Ratenzahlungen an Kolping in Höhe von ca. 90.000,- Euro ein.
Diese Zahlungseinstellung war ein Vertragsbruch, da
- das Projekt weiterlief (und auch weiterhin Zuweisungen durch den Landkreis erfolgten) und damit die Verpflichtung für Lohn, und Mietzahlungen usw. aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen für Kolping erhalten blieben,
- der Vertrag sowohl von den Vertragspartnern als auch den Prüfungsinstitutionen als rechtswirksam verstanden wurde.
Darauf hat Kolping sofort hingewiesen und zudem erklärt, dass die Folge zwangsläufig eine Insolvenz der Kolping-Dienstleistung GmbH wäre.
Die Prüfung dieses Vorgangs durch eine Juristin des Landkreises Würzburg kam zu dem Ergebnis, dass diese Einschätzung Kolpings hinsichtlich der Einstellung der vereinbarten Ratenzahlung richtig sei. In einem Schreiben vom 21. August 2007 teilte uns dann der (damals) verantwortliche stellvertretende Landrat mit:
- "Der Landkreis Würzburg strebt an, die Bedenken des Bundes hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit durch die Einfügung einer Wirtschaftlichkeitsklausel in den bestehenden Vertrag auszuräumen.
Da Sie sich dankenswerterweise derartigen Vertragsveränderungen gegenüber aufgeschlossen gezeigt haben, habe ich zwei bereits durch mich unterzeichnete Exemplare derselben beigefügt. (…)“
Die vom Landkreis gewünschten und vorgelegten Verträge wurden dann von Kolping gegengezeichnet. Ab August 2007 wurden die monatlichen Zahlungen wieder aufgenommen.
Kolping war vertragstreu
Die vertragsgemäßen Zahlungen des Landkreises Würzburg für die Jahre 2005, 2006 und 2007 wurden direkt und unmittelbar für das Projekt "Neue Chance" eingesetzt. Mit diesen Mitteln wurde die durch Kolping eingegangenen Verpflichtungen zur Schaffung und Aufrechterhaltung einer Infrastruktur (Personal, Räumlichkeiten, Sachangebote) finanziert und für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten.
Ständige Abstimmungen mit Landkreis und BEA
Die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes erfolgte auf der Grundlage der geschlossen Verträge, immer nach den Wünschen des Landkreises und der BEA. Regelmäßige Gespräche auf allen Ebenen der Verantwortlichkeiten der BEA und Kolpings waren die Grundlage dafür. Alle von der BEA gestellten Anforderungen wurden zeitnah durch Kolping umgesetzt.
Weitere Informationen und Sachverhalte zu diesem Vorgang können sie unter den unten angeführten Links erhalten. Hier finden Sie auch die Verweise auf unsere Stellungnahmen vom 27.06.2009 und 15.11.2008.
Axel Möller
Geschäftsführer
Weitere Informationen:
Stellungnahme vom 27. Juni 2009
Stellungnahme vom 15.November 2008
Brief an die Mainpost vom 13.11.2008
Veröffentlicht: 20.10.2009 | Axel Möller








